Häufig gestellte Fragen - FAQs



Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns rund um die Tätigkeit als Lebenshelfer gestellt werden.

Ist eine Frage offen geblieben? Dann lade unsere kostenlose Broschüre herunter – dort bekommst du einen genauen Einblick in den Alltag unserer Lebenshelfer.

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Allgemeine Fragen:


Gibt es genug Senioren in meiner Gegend?

Es gibt überall in Deutschland Senioren, die Unterstützung brauchen. Der demografische Wandel verstärkt diesen Bedarf enorm: Die Menschen werden immer älter – gleichzeitig leben immer mehr ältere Menschen allein, da Kinder und andere Angehörige weit entfernt leben, beruflich eingespannt oder verstorben sind.

Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 2,17 Mio. Senioren Bedarf an vorpflegerischer Betreuung haben. Im Jahr 2010 waren es bereits über eine Million Senioren. Das bedeutet, dass selbst im bevölkerungsärmsten Landkreis 13.200 Senioren betroffen waren.

Können sich die Senioren einen Lebenshelfer leisten?

Der Großteil der Senioren kann die Leistungen eines Lebenshelfers problemlos finanzieren. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, jedoch sind statistisch betrachtet derzeit weniger als 3 % der Senioren auf Grundsicherung angewiesen.

Kann ich meine Leistungen als Lebenshelfer bei der Pflege-/Krankenkasse abrechnen?

Die SeniorenLebenshilfe verfügt über keine Kassenzulassung. Das bedeutet, zur Finanzierung stehen nur die Leistungen der Verhinderungspflege zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kann der Senior sich das Pflegegeld auszahlen lassen und damit die Leistungen eines Lebenshelfers bezahlen.

Außerdem ist über unseren Partner Kapuna Seniorenhilfe e. V. die Abrechnung über den Entlastungsbetrag (Betreuungsleistungen) möglich. Diese Regelung gilt allerdings zur Zeit nur in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfallen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Kann ich auch an meinem Wohnort als Lebenshelfer tätig werden?

Das Konzept der SeniorenLebenshilfe sieht vor, dass unsere Lebenshelfer in ihrem eigenen Wohnumfeld tätig sind, unabhängig vom Hauptsitz der SeniorenLebenshilfe in Berlin. Unsere Lebenshelfer können ihre Senioren in der Regel innerhalb einer halben Stunde erreichen.

Gibt es die Möglichkeit, die Arbeit als Lebenshelfer „auszuprobieren“?

Es ist nicht möglich, die Arbeit als Lebenshelfer nur für kurze Zeit auszuüben. Zum einen lässt sich das organisatorisch nicht umsetzen, zum anderen widerspricht es unserem Konzept einer langfristigen und zuverlässigen Unterstützung für unsere Senioren.

Kann ich einmal einen Lebenshelfer bei seiner Arbeit begleiten?

Es ist von unseren Senioren nicht gewünscht, dass der Lebenshelfer in Begleitung einer anderen Person kommt, da die Unterstützung im Privatbereich des Seniors erfolgt und es sich um private Dienstleistungen handelt.

Wenn du jedoch von den Lebenshelfern selbst erfahren möchtest, wie diese ihre Arbeit empfinden, schaue dir gern unsere Interviews an – dort berichten einige unserer Lebenshelfer aus ihrem Alltag.

Kann ich einen Lebenshelfer kennenlernen und Fragen stellen?

Gern kannst du einem unserer Lebenshelfer persönlich deine Fragen stellen. Schaue dir dazu unseren Leitfaden für den Weg zu deinem ersten Arbeitstag an. Im vierten Schritt, wenn wir uns telefonisch kennenlernen, kannst du uns wissen lassen, dass du gern mit einem Lebenshelfer persönlich sprechen möchtest. Wir organisieren das dann für dich.



Fragen zur Tätigkeit:


Warum brauche ich ein Auto?

Als Lebenshelfer begleitest du deine Senioren zum Einkauf, zum Arzt und zu anderen Terminen außer Haus. Da die meisten unserer Senioren nicht mehr gut zu Fuß sind, ist dazu ein PKW erforderlich.

Muss ich auch pflegerische Tätigkeiten übernehmen?

Grundsätzlich übernehmen unsere Lebenshelfer nur vorpflegerische Leistungen, da wir kein Pflegedienst sind. Sofern du die fachliche Qualifikation besitzt, kannst du selbst entscheiden, ob du auch pflegerisch tätig werden möchtest.

Was passiert mit meinen Senioren, wenn ich krank bin oder in den Urlaub fahre?

Bei Urlaub oder Krankheit hast du drei Möglichkeiten, sich vertreten zu lassen. Zum einen kann ein anderer Lebenshelfer sich in dieser Zeit um deine Senioren kümmern. Auch können Familienmitglieder, z. B. deine Kinder oder dein Ehe-/Lebenspartner, dich vertreten und wenn das auch nicht möglich ist, ist die Vertretung durch die Sozialstationen, Pflegedienste oder andere Dienstleister möglich.


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Der Weg in die Selbstständigkeit als Lebenshelfer


Auf unserer Website findest du viele Informationen rund um die Themen Selbstständigkeit – auch als Lebenshelfer – sowie berufliche Erfüllung. Welche unserer drei Hauptkategorien ist für dich am interessantesten? 





Selbstständigkeit


Wenn du noch nie selbstständig warst, bist du bestimmt schon vielen Vorurteilen über die selbstständige Arbeit begegnet. Damit räumen wir in dieser Kategorie auf – ohne zu beschönigen, dass eine Selbstständigkeit durchaus Herausforderungen mit sich bringen kann. Welche diese sind und wie du damit umgehst, erfährst du in unseren Artikeln.

Mehr zur Selbstständigkeit

Eine berufliche Alternative


Sehnst du dich danach, eine erfüllte, sinnvolle Tätigkeit auszuüben? Sieht dein Alltag im Moment vielleicht eher so aus, dass du dich zur Arbeit quälst und die Perspektive verloren hast? Oder möchtest du nach Arbeitslosigkeit oder Elternzeit (wieder) im sozialen Bereich arbeiten? Wenn du darüber nachdenkst, Lebenshelfer zu werden und Senioren im Alltag zu unterstützen, findest du in diesem Bereich wertvolle Informationen.

Mehr zur beruflichen Alternative

Glück im Job und berufliche Erfüllung


Was macht uns glücklich im Beruf? Die Antworten sind so unterschiedlich wie die Menschen, doch die meisten haben eines gemeinsam: Wir streben nach Sinn. Wie Sie immer mehr Sinn in Ihre berufliche Tätigkeit bringen, darum geht es in diesem Bereich.

Glück im Job


Fragen zur Partnerschaft mit der SeniorenLebenshilfe:


Wie gewinne ich neue Senioren?

Als Lebenshelfer führst du verschiedene Maßnahmen zur Kundengewinnung an deinem Wohnort durch. Zum Beispiel baust du ein eigenes Netzwerk an Kooperationspartnern auf, verteilst Flyer und suchst aktiv den Kontakt zu interessierten Senioren und deren Angehörigen. Wie das genau funktioniert, lernst du Schritt für Schritt in ausführlichen Marketing-Schulungen, die wir Ihnen im Rahmen der Partnerschaft zur Verfügung stellen.

Zugleich unterstützen wir dich in der Zentrale mit weiteren Marketing-Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise dein eigener Internetauftritt und die Bereitstellung von Werbematerial.

Alle Senioren, die aufgrund der gemeinsamen Maßnahmen auf dich aufmerksam werden, werden außerdem von uns am Kundentelefon ausführlich beraten. Nicht immer möchten Senioren direkt ein Kennenlerntreffen vereinbaren – dann übernehmen wir die wichtige Kontaktpflege, bis es so weit ist und du eine neue Zusammenarbeit beginnen kannst.

Hat die SeniorenLebenshilfe schon Kundenkontakte in meiner Nähe?

Die SeniorenLebenshilfe erhält oft Anfragen von Senioren, denen wir zurzeit keinen Lebenshelfer zur Seite stellen können. Daher führen wir eine Warteliste: Wir nehmen die Daten der Senioren in unsere Datenbank auf und melden uns zurück, sobald ein Lebenshelfer in der Nähe verfügbar ist.

Es besteht jedoch keine Garantie, dass wir dir sofort interessierte Senioren vermitteln können. Als selbstständiger Lebenshelfer trägst du immer auch selbst aktiv dazu bei, neue Kunden zu gewinnen.

Unterstützt mich die SeniorenLebenshilfe auch bei der Buchführung?

Als angehender Lebenshelfer durchläufst du mehrere Schulungen, darunter auch eine Schulung, die dir Grundwissen im Bereich Buchhaltung vermittelt. Außerdem haben wir einen Rahmenvertrag mit einem Buchhaltungs-Service geschlossen, damit du deine Buchführung kostengünstig erledigen lassen kannst.

Wie macht die SeniorenLebenshilfe Werbung?

Die SeniorenLebenshilfe nutzt vielfältige Kanäle, um auf das Angebot aufmerksam zu machen. Wir schalten beispielsweise Anzeigen in Zeitungen und nutzen Direktmarketing sowie PR. Selbstverständlich betreiben wir auch Online-Marketing, z. B. mithilfe von Google, Bannerwerbung und den sozialen Medien.

Muss ich auch Werbung machen?

Selbstverständlich. Zu den Werbemaßnahmen der SeniorenLebenshilfe trägt auch jeder Lebenshelfer selbst dazu bei, neue Kunden zu gewinnen. Dazu machst du dich vor Ort in deinem Arbeitsumfeld bekannt. Damit du genau weißt, was zu tun ist, erhältst du von uns Schulungen zum Thema Marketing und Werbung sowie einen Marketingplan mit Werbemaßnahmen für unsere Zielgruppe. Wir statten dich außerdem mit allem Werbematerial aus, das du benötigst, um diese Werbemaßnahmen durchzuführen.

Kann ich auch nebenberuflich/in Teilzeit Lebenshelfer werden?

Die Tätigkeit als Lebenshelfer ist nur im Hauptberuf möglich. Eine Tätigkeit in Teilzeit ist ab ca. 25 Stunden pro Woche denkbar. Dies können wir gern gemeinsam prüfen.

Wo finden die Schulungen statt?

Alle Schulungen, die du als angehender Lebenshelfer durchläufst, befinden sich im „Handbuch für werdende Lebenshelfer“. Dieses „Handbuch“ ist eine Online-Plattform, zu der du von uns einen Zugang erhältst. Du kannst die Schulungen von überall aus und in deinem Tempo durcharbeiten – so gibt es keinen Reiseaufwand und keine festen Lernzeiten. Auch wenn du bereits als Lebenshelfer arbeitest, findest du im Handbuch ständig aktualisierte Informationen, die für deine Tätigkeit wichtig sind.

Wie lange läuft mein Vertrag mit der SeniorenLebenshilfe?

Wenn du Partner der SeniorenLebenshilfe wirst, schließen wir einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. Gekündigt werden kann zum Ende eines jeden Vertragsjahres.

Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vertrag in Ausnahmefällen auch vorzeitig gekündigt werden.

Welche Sachgüter benötige ich für die Selbstständigkeit als Lebenshelfer?

Als Lebenshelfer benötigst du nur wenige Sachgüter. Zwingend notwendig ist, dass du einen Führerschein der Klasse B besitzt. Außerdem solltest du über ein eigenes Auto verfügen oder bereit sein, sich eines zuzulegen. Für die Bürotätigkeiten benötigst du einen Computer oder einen Laptop mit Internetzugang. Damit du für deine Senioren erreichbar bist, brauchst du außerdem einen Festnetzanschluss und ein Mobiltelefon bzw. ein Mobiltelefon mit zusätzlicher Festnetzrufnummer.



Als selbstständiger Lebenshelfer arbeiten

Alles, was du an Informationen rund um das Thema Lebenshelfer werden brauchst:

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Fragen zu den Kosten/Gebühren/Einkommen:


Wie hoch sind die Partnergebühren?

Die genauen Gebühren für unsere Zusammenarbeit sowie die Leistungen, die du dafür erhältst, sind übersichtlich in unserer Broschüre dargestellt. Hier kannst du die kostenlose Broschüre anfordern.

Ist die Partnergebühr nach Aufträgen gestaffelt?

Die Partnergebühr ist für alle Lebenshelfer gleich und nicht gestaffelt. Du entrichtest die Gebühr nicht für die Aufträge, die wir dir vermitteln, sondern für die Leistungen, die wir dir zur Verfügung stellen, beispielsweise das Kundentelefon, Werbematerial und umfangreiche Schulungen.

Ab wann muss ich die Partnergebühr zahlen?

14 Tage nach Vertragsunterzeichnung entrichtest du bitte die einmalige Einstiegsgebühr. Die monatlichen Partnergebühren werden immer am Monatsende abgebucht.

Verdiene ich genug Geld um davon zu leben?

Unsere Lebenshelfer bestreiten selbstverständlich ihren Lebensunterhalt von ihrer Arbeit mit den Senioren. Jedoch ist nicht jeder Einkommenswunsch realisierbar. In unserem Artikel zum Thema erklären wir, wie du dein Einkommen als Lebenshelfer selbst berechnen kannst. Außerdem erstellen wir mit allen angehenden Lebenshelfern eine ausführliche Finanzplanung.

Wie viel Geld brauche ich, um meine Selbstständigkeit als Lebenshelfer zu beginnen?

Die anfänglichen Investitionen für den Start in deine Selbstständigkeit als Lebenshelfer sind abhängig von deiner Lebenssituation. In der Regel liegen diese zwischen 3.500 und 10.000 Euro. Ausnahmen bestätigen die Regel. Auf deinem Weg zum ersten Arbeitstag als Lebenshelfer erstellen wir beim persönlichen Kennenlernen gemeinsam mit dir eine Investitionsplanung und besprechen Möglichkeiten der Finanzierung.

Wie kann ich die Selbstständigkeit als Lebenshelfer finanzieren?

Wenn alle Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit erfüllt sind, besprechen wir bei unserem persönlichen Kennenlernen (Schritt 5 auf dem Weg zum ersten Arbeitstag als Lebenshelfer), wie deine Finanzierung aussehen kann. Es gibt dazu viele verschiedene Möglichkeiten, die individuell angepasst werden müssen.

Welche laufenden Kosten habe ich als Lebenshelfer?

Um sich einen Überblick über die laufenden Kosten eines Lebenshelfers zu verschaffen, fordere bitte unsere Broschüre an. Dort findest du eine beispielhafte Einkommensberechnung. Außerdem besprechen wir ausführlich alle Kosten mit dir bei unserem persönlichen Kennenlernen (Schritt 5 auf Ihrem Weg zum ersten Arbeitstag als Lebenshelfer).

Welche Gründungsnebenkosten kommen auf mich zu?

Wenn du in die Selbstständigkeit als Lebenshelfer startest, fallen einige Gründungsnebenkosten an. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 11 und 50 Euro. Eine Schufa-Auskunft kann kostenlos angefordert werden. Das polizeiliche Führungszeugnis kostet 13 Euro. Ein professionelles Foto kostet dich zwischen 100 und 150 Euro.

Wie viele Steuern muss ich auf meinen Gewinn zahlen?

Damit du einen Anhaltspunkt für deine künftige Belastung hast, solltest du die Steuern im Vorfeld überschlagen. Hierzu müsst du den Gewinn abzüglich Werbungskosten berechnen. Den errechneten Wert kannst du in einen kostenlosen Online-Rechner zur Einkommensteuer eingeben. Der Rechner ermittelt die zu zahlende Einkommensteuer auf Basis der eingegebenen Werte. Eine hundertprozentige Aussage über die Höhe der Einkommensteuer kann mit dieser Berechnungsmethode natürlich nicht getroffen werden, denn sie ersetzt keinen Steuerberater. Für rechtssichere Auskünfte solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.

Kosten die angebotenen Schulungen extra?

Alle Schulungen, die wir dir zur Verfügung stellen, sind mit der Partnergebühr abgedeckt.



Fragen zur Selbstständigkeit:


Muss ich meinen Chef informieren, wenn ich mich nebenberuflich selbständig machen will?

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, müsst du deinen Arbeitgeber darüber informieren und ggf. (je nach Arbeitsvertrag) auch seine Zustimmung einholen. Es darf keine Konkurrenzsituation entstehen und du darfst nicht während des Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeiten.

Muss ich mich bei einer selbständigen Nebentätigkeit krankenversichern?

Wenn du hauptberuflich einer Festanstellung nachgehest oder Arbeitslosengeld beziehst, müsst du sich in deiner selbständigen Nebentätigkeit nicht krankenversichern. Das gilt, solange die wirtschaftliche Bedeutung untergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 15 Wochenstunden bleibt.

Wann bin ich Kleinunternehmer?

„Kleinunternehmer“ ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff und betrifft Unternehmer, deren gesamte Einnahmen eines Geschäftsjahres unter 22.000 Euro liegen. Für Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Du kannst sich jedoch freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden.

Kann ich mich auch neben der EU/EM-Rente selbstständig machen?

Eine selbstständige Tätigkeit als Lebenshelfer ist auch neben der EU/EM-Rente möglich. Jedoch werden deine Rentenzahlungen gekürzt, sobald du die die Hinzuverdienstgrenze überschreitest.

Was muss ich bei einem zusätzlichen Minijob beachten?

Sofern du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, müsst du zwingend darauf achten, dass du 15 Wochenarbeitsstunden nicht überschreitest, da sonst dein Anspruch auf das Arbeitslosengeld erlischt.

Bin ich finanziell abgesichert, wenn ich krank werde oder in den Urlaub fahre?

Krankheit und Urlaub haben wir in unserer Beispielrechnung bereits mit 8 Wochen berücksichtigt. Ebenfalls haben wir die Position „betriebliche Rücklagen“ integriert – die Höhe kannst du selbst bestimmen. Auf dieses Geld kannst du in solchen Fällen zurückgreifen. Ab der 7. Krankheitswoche erhältst du über deine Krankenversicherung Krankengeld.

Welche Fördermittel kann ich beantragen?

Es gibt bundeseinheitliche und bundeslandabhängige Fördermittel. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, erhältst du als Förderung den Gründungszuschuss. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II kannst du als Förderung Einstiegsgeld erhalten. Die Beratungsförderung „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ der KfW kannst du in den ersten 5 Jahren nach der Gründung nutzen. In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kannst du außerdem die Fördermittel für dein Bundesland recherchieren.

Erlischt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich mich selbstständig mache?

Wenn du dich im Nebengewerbe selbstständig machst und eine Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche nicht überschreitest, erlischt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht. Jedoch gelten Einkommensgrenzen. Sobald du diese überschreitest, wird dir das Arbeitslosengeld entsprechend deinem Einkommen gekürzt.

Muss ich mich in einer Selbstständigkeit selbst versichern?

Als Selbstständige/r müsst du sich selbst versichern. Du kannst weiterhin bei deiner bisherigen Krankenkasse versichert bleiben und zahlst den entsprechenden Beitrag selbst.

Muss ich ein Geschäftskonto eröffnen?

Du bist nicht verpflichtet, als Lebenshelfer ein Geschäftskonto zu eröffnen. Einige Banken schließen jedoch die Nutzung des Privatkontos als Geschäftskonto aus. Allgemein raten wir dir, ein separates Konto zu eröffnen. Dies vereinfacht dir die Belegsortierung und unterbindet ein aufwändiges Kennzeichnen privater Zahlungsvorgänge. Eine klare finanzielle Trennung zwischen deiner Firma und dir als Privatperson wird so ebenfalls geschaffen. Außerdem erhalten Buchhalter, Steuerberater sowie das Finanzamt sonst auch einen Einblick in all deine privaten Zahlungsvorgänge.

Wo muss ich mich überall anmelden, wenn ich mich selbstständig machen will?

Beim Start in die Selbstständigkeit müsst du folgende Anmeldungen vornehmen: Zuerst meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Dadurch werden das Finanzamt und die IHK/HWK informiert. Diese übersenden dir unaufgefordert ein Erfassungsformular. Die Unterlagen vom Finanzamt solltest du mit deinem Steuerberater ausfüllen. Eine Mitgliedschaft in einer der beiden Kammern ist Pflicht; aufgrund des Tätigkeitsschwerpunktes solltest du die Industrie- und Handelskammer wählen.

Muss ich als Lebenshelfer ein Gewerbe anmelden?

Die Tätigkeit als Lebenshelfer erfordert eine Gewerbeanmeldung. Diese nimmst du in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder direkt online vor. Dort füllst du einen Antrag aus und reichst diesen ein. Nach Entrichtung der Gebühr (11–50 Euro) wird dir der Gewerbeschein ausgehändigt und die selbstständige Tätigkeit kann aufgenommen werden.

Muss ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren?

Du müsst deiner Krankenkasse jede Veränderung mitteilen, die das Versicherungsverhältnis betrifft. Das gilt auch, wenn sich daraus keine Änderungen ergeben. 

Kann ich meine Buchführung allein übernehmen oder muss ich einen Steuerberater beauftragen?

Sofern du keine Vorkenntnisse in der Buchführung hast, solltest du unbedingt einen Steuerberater oder analog ein Buchführungsbüro mit der laufenden Buchhaltung beauftragen. Denn du solltest nicht unterschätzen, wie viel Zeit du tatsächlich in die Buchführung investieren müsst, wenn du diese selbst übernimmst. Zuerst müsst du Kenntnisse in der Buchführung sowie im Steuerrecht erwerben und auf dem aktuellen Stand halten. Außerdem benötigst du ein benutzerfreundliches Buchführungsprogramm, welches du zunächst erstmal ausfindig machen und in welches du sich einarbeiten müsst. Erst dann ist es dir möglich, die laufende Buchführung zu erledigen, was ebenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt. Diese Zeit kannst du sinnvoller in das Kerngeschäft investieren, was meist die Kosten relativiert. Sobald Probleme auftreten, müsst du in jedem Fall einen Steuerberater hinzuziehen.

Muss ich zu einem Steuerberater oder kann ich meine Steuererklärung selber machen?

Juristisch gibt es in Deutschland kein „Muss“, einen Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärungen einzuschalten. Mit entsprechenden Vorkenntnissen kannst du dies eigenständig erledigen. Sofern keine Kenntnisse vorhanden sind, ist die Beauftragung eines Steuerberaters der richtige Weg.



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