Krankengeld: Gibt es das auch für Selbstständige?
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Wenn Sie bereits als Angestellter gearbeitet haben, kennen Sie die Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Sechs Wochen lang erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Ihr normales Gehalt, im Anschluss daran zahlt die Krankenkasse. Auch für Selbstständige gibt es die Möglichkeit, Krankengeld zu beziehen und so auch in Krankheitszeiten Ihr Einkommen zu sichern. Dazu müssen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse versichern – eine sehr sinnvolle Maßnahme für Selbstständige.
Wichtig: Sie müssen gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine sogenannte „Wahlerklärung“ abgeben und/oder einen „Wahltarif“ in Anspruch nehmen. Folgende Möglichkeiten haben Sie:
Möglichkeit 1: Krankengeld ab dem 43. Tag
Für einen Zusatzbeitrag von 0,6 % erwerben Sie den Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag (nach sechs Wochen, also ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihr Arbeitgeber nicht mehr zahlen würde, wenn Sie angestellt wären). Dazu müssen Sie nichts weiter tun, als Ihrer Krankenkasse gegenüber eine Wahlerklärung abzugeben. Diese können Sie formlos einreichen. Hier ein Formulierungsvorschlag:
„Ich bin hauptberuflich selbstständig und möchte die Möglichkeit in Anspruch nehmen, das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit zu beziehen.“
Wichtig zu wissen: Die Wahlerklärung ist für drei Jahre bindend – auch wenn Sie zwischenzeitlich die Krankenkasse wechseln sollten. Die Prämien sind jedoch verhältnismäßig niedrig, daher sollten Sie auf den Anspruch auf Krankengeld keinesfalls verzichten.
Möglichkeit 2: Krankengeld bereits ab der 3. oder 4. Woche
Außerdem bieten die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Wahltarife an, mit denen Sie sich zusätzlich versichern können. Diese darf jede Krankenkasse unterschiedlich gestalten. Gängig sind Modelle, mit denen Sie beispielsweise schon ab dem 22. oder sogar 15. Tag Krankengeld beziehen können.
Mit der Entscheidung für einen Wahltarif sind Sie drei Jahre lang an Ihre Krankenkasse gebunden, können diese also nicht mehr wechseln. Informieren Sie sich daher gründlich über die Möglichkeiten.
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Möglichkeit 3: Private Krankentagegeldversicherung
Eine private Krankentagegeldversicherung ist eine Alternative zu den Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen. Je nach Anbieter gibt es auch hier unterschiedliche Modelle. Das Krankentagegeld einer privaten Versicherung ist etwas anderes als das Krankengeld der gesetzlichen Versicherung, kann aber zusätzlich bezogen werden.
Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen wollen, müssen Sie in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen, die dann auch die Beitragshöhe beeinflussen kann. Im Gegensatz dazu sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Ihnen eine Versicherung mit Krankengeld anzubieten – unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand.
Ist die Versicherung mit Krankengeld sinnvoll?
Ja, als Selbstständiger sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie im Krankheitsfall auch Krankengeld erhalten. So sind Sie bei Krankheit ähnlich wie ein Angestellter abgesichert.
Wussten Sie schon? Wenn Sie Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben, können Sie außerdem Kinderkrankengeld beziehen, wenn Sie Ihr krankes Kind pflegen müssen.
Bildnachweis: jarmoluk| PIXABAY | pixabay.com
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