Selbstständig und das Kind ist krank: Gibt es Krankengeld?
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Wenn Sie angestellt sind, dürfen Sie zur Pflege eines kranken Kindes zu Hause bleiben. In diesem Fall zahlt entweder Ihr Arbeitgeber Ihr volles Gehalt oder (wenn das im Vertrag ausgeschlossen wurde) die gesetzliche Krankenkasse einen Anteil Ihres Lohns.
Was viele nicht wissen: Es gibt Möglichkeiten, mit denen auch Selbstständige Kinderkrankengeld beziehen können, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Die Voraussetzung für Kinderkrankengeld: Sie haben selbst Anspruch auf Krankengeld
Wenn Sie sich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichern, zahlen Sie zunächst einmal nur den regulären Beitragssatz von 14 % Ihres Bruttoeinkommens an Ihre Krankenkasse. Damit sind Sie medizinisch abgesichert, erhalten aber im Krankheitsfall kein Krankengeld – auch nicht nachdem die ersten sechs Wochen abgelaufen sind.
Eine zusätzliche Absicherung mit Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige ist deswegen äußerst sinnvoll und wichtig. Sobald Sie selbst Anspruch auf Krankengeld haben, können Sie auch Kinderkrankengeld beziehen.
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Ab wann gilt der Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Wenn Sie ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben, dann erhalten Sie ab diesem Tag auch das Kinderkrankengeld. Das ist natürlich reichlich spät für den Schnupfen Ihres Kindes, der hoffentlich nach einigen Tagen wieder vorbei ist. Mit einem Wahltarif können Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld vorziehen, je nach Krankenkasse zum Beispiel auf den 22. oder sogar 15. Tag.
Unabhängig davon bieten einige Krankenkassen das Kinderkrankengeld bereits ab dem 1. Tag an. Dazu sind die Krankenkassen zwar nicht verpflichtet, sodass es auch keine gesetzlich geregelten Bedingungen gibt. Sie können jedoch einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie die Bedingungen für das Kinderkrankengeld für Selbstständige sind.
Gerade wenn Sie kleine Kinder haben oder Ihr Kind sehr anfällig ist, kann hier sogar ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll sein.
Voraussetzungen: Wann wird Kinderkrankengeld ausgezahlt?
Wenn Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Geld ausgezahlt wird:
Ihr Kind darf nicht älter als 12 Jahre sein.
Sie dürfen während der Krankheitszeit kein Honorar beziehen (also wirklich nicht arbeiten).
Es gibt keinen anderen Angehörigen im Haushalt, der sich um das kranke Kind kümmern kann.
Der Arzt bescheinigt, dass Sie Ihr Kind pflegen müssen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Wie lange wird das Kinderkrankengeld gezahlt?
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 10 Tage Kinderkrankengeld (vorausgesetzt, der Anspruch besteht überhaupt, wie oben gezeigt). Haben Sie zwei Kinder, erhöht sich der Anspruch auf bis zu 20 Tage pro Jahr, und bei mehr als zwei Kindern sind es bis zu 25 Tage pro Jahr.
Der Anspruch kann von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. So ist es möglich, dass ein Elternteil eines Einzelkindes 13 Tage in Anspruch nimmt und der andere 7. Alleinerziehende Selbstständige haben Anspruch auf bis zu 20 (bei einem Kind), 40 (bei zwei Kindern) oder 50 Tage (bei mehr als zwei Kindern).
Wichtig ist, dass die Krankheit des Kindes lückenlos von einem Arzt bescheinigt wird.
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Wie viel Kinderkrankengeld wird gezahlt?
Das Kinderkrankengeld beträgt 70 % Ihres tatsächlichen Einkommens als Selbstständiger bis zu einer Höchstgrenze von rund 105 € pro Tag. Auf das ausgezahlte Kinderkrankengeld müssen Sie keine Beiträge zur Krankenkasse mehr zahlen.
Wie können Sie das Kinderkrankengeld beantragen?
Der Antrag ist unkompliziert. Haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld, brauchen Sie nur das Formular der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzusenden, das Sie von Ihrem Arzt erhalten. Das Kinderkrankengeld wird dann von der Krankenkasse auf Ihr Konto ausgezahlt.
Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Möglichkeiten der Absicherung Sie als Selbstständiger haben und ob Sie das Kinderkrankengeld bereits ab dem 1. Tag beziehen können.
Bildnachweis: Myriams-Fotos| PIXABAY | pixabay.com
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