Lebenshelfer für Senioren werden: Was ist mit der Corona-Impfpflicht?
Die am 15.03.2022 im Pflegebereich eingeführte Corona-Impfpflicht ist Ende 2022 ausgelaufen.
Denken Sie darüber nach, sich als Lebenshelfer für Senioren selbstständig zu machen, sind jedoch verunsichert wegen der aktuellen Lage? In diesem Artikel beantworten wir Fragen rund um die Corona-Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich – speziell in der Seniorenbetreuung und für unsere (werdenden) LebenshelferINNEN.
Gilt die Corona-Impfpflicht auch für Lebenshelfer im Kontakt mit Senioren?
Mittlerweile wurde von der Regierung das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ beschlossen. Für den Pflegebereich folgt daher, dass in Bezug auf Corona eine Impfpflicht besteht und die Impfung bis spätestens 15.03.2022 nachgewiesen werden muss.
Ob die Corona-Impfpflicht auch für unsere Lebenshelfer gilt, war bis vor Kurzem noch unklar. Das Gesetz bestätigt jedoch, dass auch Menschen davon betroffen sind, die für ambulante Pflegedienste und weitere Unternehmen mit vergleichbaren Dienstleistungen im ambulanten Bereich arbeiten. Das bedeutet: Die Arbeit als Lebenshelfer ist aufgrund von Corona ab 15.03.2022 nur mit Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung möglich.
Wichtig: Es bestehen zwei Ausnahmen, was den Nachweis der Impfpflicht in der Alltagsbegleitung für Senioren angeht. Ausgenommen sind:
- Menschen, die einen aktuellen Genesenennachweis vorlegen können
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen und das mit ärztlichem Attest nachweisen können – in diesem Fall gilt die übliche 3G-Regelung am Arbeitsplatz (Testpflicht)
Bitte bedenken Sie diese Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Arbeit als Lebenshelfer für Senioren entscheiden. Was die Corona-Situation konkret für Ihre Arbeit mit Senioren bedeutet, erklären wir gleich noch genauer.
Als selbstständiger Lebenshelfer arbeiten
Alles, was Sie an Informationen rund um das Thema Lebenshelfer werden brauchen:
Die Position der SeniorenLebenshilfe zur Corona-Impfpflicht in der Seniorenbetreuung
Wir von der SeniorenLebenshilfe möchten sowohl unsere Senioren als auch unsere Lebenshelferinnen bestmöglich geschützt wissen. Somit unterstützen wir grundsätzlich das Gesetz zur Corona-Impfpflicht auch in der Alltagsbegleitung.
Uns ist jedoch bewusst, dass die Gründe, sich gegen eine Impfung zu entscheiden, vielschichtig sein können. Daher respektieren wir gegenteilige Meinungen und natürlich auch die Entscheidung, aufgrund der Corona-Situation eine Tätigkeit in der Seniorenbetreuung nicht aufzunehmen oder diese aufzuschieben.
Diese Auswirkungen hat die Corona-Impfpflicht auf die Arbeit als Lebenshelfer
Wenn Sie sich für die Arbeit als Lebenshelfer entscheiden, sind Sie im Gesundheits- und Pflegebereich für Senioren tätig. Das bedeutet, dass Sie bestimmte aktuell geltende Regeln einhalten müssen, solange die Pandemie andauert. Das verpflichtende Corona-Hygienekonzept für alle Lebenshelferinnen für Senioren umfasst:
- die Pflicht, den eigenen Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen
- die Pflicht, ein ärztliches Attest vorzulegen, wenn Sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen
- die 3G-Regelung (Testpflicht) am Arbeitsplatz (also im Kontakt mit Senioren), wenn Sie nicht geimpft werden können
- die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe zu tragen
Fragen rund um die Tätigkeit als Lebenshelfer für Senioren in Corona-Zeiten
Rund um die Corona-Regeln in der Seniorenbetreuung haben uns viele Fragen von Menschen erreicht, die sich für die Arbeit als Lebenshelfer interessieren. Diese möchten wir an dieser Stelle übersichtlich beantworten.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel bezieht sich auf den aktuellen Stand vom 14.01.2022. Die Regeln und Gesetze, auf die wir hier eingehen, können sich jederzeit ändern. Wir bitten Sie außerdem darum, immer auch die aktuellen Regelungen Ihres Bundeslandes zu prüfen.
Gelten Senioren als besonders gefährdete Personengruppe?
Die bisher bekannten Daten zeigen, dass Senioren ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion mit SARS-CoV-2 haben. Der Schutz vor Corona ist daher in der Seniorenbetreuung, und daher auch für Ihre eventuelle Arbeit als Lebenshelferin, von besonderer Wichtigkeit.
Welche Corona-Hygienemaßnahmen sollten Sie umsetzen, wenn die Senioren Angst vor Ansteckung haben?
Als Lebenshelfer werden Sie ganz unterschiedlichen Menschen begegnen: Manche Senioren fürchten sich gar nicht vor einer Ansteckung, bei anderen werden Sie zusätzliche Hygienemaßnahmen umsetzen müssen. Wir raten allen unseren Lebenshelfern, das vertrauensvolle Gespräch mit den Senioren zu suchen und abzuklären, welche Unterstützung diese sich trotz der Corona-Situation wünschen und welche Wünsche sie an ein Hygienekonzept haben.
Sinnvolle Maßnahmen sind neben dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und von Handschuhen auch das regelmäßige Händewaschen, das gründliche Stoßlüften und die Einhaltung des Mindestabstands.
Habe ich als Alltagsbegleiterin einen Anspruch auf einen Nachweis über den Impfstatus der Senioren oder darauf, dass die Senioren eine Maske tragen?
Die meisten unserer Senioren sind geimpft, das betrifft jedoch nicht alle. Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich für eine Arbeit als Lebenshelferin entscheiden. Im Kontakt mit Ihren Senioren können Sie Ihre Bedenken offen ansprechen und auch Ihre eigenen Wünsche äußern, zum Beispiel auch, was das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes betrifft. Einfordern können Sie dies aber nicht, denn für die Senioren in der Seniorenbetreuung besteht im eigenen Zuhause weder eine Impfpflicht noch eine Maskenpflicht.
Bitte beachten Sie: Als (werdender) Lebenshelfer müssen Sie Ihren Senioren Auskunft über Ihren Impfstatus bzw. Genesenenstatus geben, die Senioren sind zur Auskunft Ihnen gegenüber jedoch nicht verpflichtet.
Ob Sie vor diesem Hintergrund eine Zusammenarbeit als Lebenshelfer mit einem bestimmten Senior beginnen möchten, der ungeimpft ist oder seinen Impfstatus nicht preisgeben möchte, entscheiden Sie allein.
Besteht trotz Corona Betreuungsbedarf bei Senioren?
Unsere Erfahrung der letzten zwei Jahre zeigt, dass trotz und gerade wegen Corona die Arbeit unserer Lebenshelfer für Senioren mit steigenden Zahlen immer gefragter wird. Viele Senioren möchten sich lieber von einer festen Lebenshelferin als von einem Pflegedienst mit ständig wechselnden Betreuern begleiten lassen. Während ein Lebenshelfer nur etwa 3–4 Senioren am Tag (und nur ca. 15 Senioren insgesamt) betreut, kann ein einzelner Mitarbeiter im Pflegedienst wöchentlich mit mehreren Hundert Senioren in Kontakt kommen.
Schutz vor Corona ist in unserer Alltagsbegleitung für Senioren auch dadurch gewährt, dass die Senioren das Haus seltener verlassen müssen (weil z. B. der Lebenshelfer die Einkäufe vorbeibringt) oder öffentliche Verkehrsmittel meiden können (weil die Lebenshelferin mit dem eigenen Auto zum Abholen kommt). Auch die Organisation von (Impf-)Terminen und die Autofahrt zum Arzt mit dem Lebenshelfer bedeutet für die Senioren sowohl Schutz als auch Entlastung. Unter anderem aus diesen Gründen gibt es trotz Corona mehr als genug Aufträge in der Seniorenbetreuung. Ihre Mithilfe als Lebenshelfer wird also gerade jetzt sehr gebraucht!
Was passiert, wenn trotz Hygienemaßnahmen ein Senior an Corona erkrankt?
Wenn Sie als Lebenshelferin einen Senior betreuen, der an Corona erkrankt, sollten Sie sich selbst unverzüglich testen lassen. Während der Wartezeit auf das Ergebnis müssen Sie die geltenden Regeln zu Isolation und Quarantäne einhalten.
Wenn der Test negativ ausfällt, können Sie unter Einhaltung eines Corona-Hygienekonzepts und in Absprache mit dem Senior die Betreuung zumindest in eingeschränkter Weise fortsetzen. Befindet sich der Senior in häuslicher Quarantäne, dürfen Sie die Wohnung nicht betreten. Sie haben jedoch zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
- Einkäufe oder frische Wäsche vorbeibringen
- Termine organisieren oder mit dem Arzt sprechen
- Medikamente von der Apotheke abholen
- Postangelegenheiten, Anträge und Schreibarbeiten übernehmen
- Müll entsorgen
- sich um die Wohnung kümmern, wenn der Senior im Krankenhaus ist
In jedem Fall müssen Sie sich über die aktuellen Corona-Regeln im Gesundheits- und Pflegebereich informieren.
Was passiert, wenn ich selbst als Lebenshelfer an COVID-19 erkranke?
Sollten Sie sich selbst als Lebenshelferin mit COVID-19 infizieren, können Sie die persönliche Arbeit mit den Senioren nicht fortsetzen. Sie informieren in diesem Fall zuerst die Zentrale der SeniorenLebenshilfe über die Erkrankung. Anschließend setzen Sie sich in Verbindung mit den Senioren, die Sie betreuen, und deren Angehörigen, damit auch diese informiert sind.
Sofern es Ihnen gesundheitlich möglich ist, sollten Sie außerdem im nächsten Schritt eine Vertretung organisieren, die sich um Ihre Senioren kümmert. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können sich durch andere Lebenshelfer vertreten lassen.
- Die Familienmitglieder des Seniors können die Vertretung übernehmen.
- Ist das nicht möglich, können Sie über eine Sozialstation, Pflegedienste oder andere Dienstleister eine Vertretung organisieren.
Sollten Sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage sein, sich selbst um eine Vertretung zu kümmern, kümmert sich die Zentrale der SeniorenLebenshilfe darum. Diese müssen Sie einfach nur anrufen.
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