So viel verdienen Sie als Lebenshelfer:
Gehalt in 4 Schritten selbst berechnen



Wie viel können Sie als Lebenshelfer der SeniorenLebenshilfe verdienen? Im Gegensatz zu einem Angestellten können Sie als selbstständiger Lebenshelfer für Senioren Ihr „Gehalt“ auf vielerlei Art beeinflussen. Sie führen keine Gehaltsverhandlungen mit einem Vorgesetzten, sondern legen mithilfe einiger Berechnungen selbst fest, wie ihr Verdienst als Lebenshelfer aussehen wird. Die wichtigsten Faktoren sind dabei natürlich Ihr Stundensatz und Ihre Arbeitszeit. Doch auch Ihre Zeitplanung, Ihre Urlaubstage und mehr spielen eine Rolle für Ihr Gehalt als Lebenshelfer. In diesem Artikel erfahren Sie, was es bei der Berechnung zu beachten gilt und wie Sie ermitteln, welcher Verdienst innerhalb der SeniorenLebenshilfe für Sie möglich ist.




Wie Ihre Freiheiten als Lebenshelfer für Senioren Ihr Gehalt beeinflussen

Angestellte Mitarbeiter erhalten in der Regel jeden Monat das gleiche Gehalt – unabhängig davon, ob oder wie viel sie gearbeitet haben. Als Lebenshelfer für Senioren hängt Ihr Verdienst dagegen direkt mit Ihrer Arbeitszeit zusammen: Arbeiten Sie mehr, so verdienen Sie auch mehr. Das bringt eine große Planungsfreiheit mit sich. Sie möchten an der Schulaufführung Ihres Kindes teilnehmen? Als selbstständiger Lebenshelfer haben Sie diese Möglichkeit. Ebenso entscheiden Sie selbst, wie viele Urlaubstage Sie im Jahr nehmen möchten und wann Sie aufgrund von Krankheit zu Hause bleiben. 

Damit Sie als selbstständiger Betreuer für Senioren dennoch eine Bezahlung erhalten, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, sollten Sie vorab wissen, welches Gehalt Sie bei der SeniorenLebenshilfe mindestens erzielen müssen. Eine Musterrechnung und eine genaue Anleitung dazu finden Sie in unserer Broschüre „Eine neue berufliche Perspektive“. Die folgenden Punkte zeigen Ihnen zudem, was Sie bei der Berechnung berücksichtigen sollten.



Als selbstständiger Lebenshelfer arbeiten

Alles, was Sie an Informationen rund um das Thema Lebenshelfer werden brauchen:

Broschüre anfordern


1. Schritt: Urlaubs- und Krankheitstage abziehen

Als selbstständiger Seniorenbegleiter erhalten Sie keine Bezahlung für Urlaubszeiten und Krankheitstage. Daher ist es wichtig, diese Zeiten schon vorab einzukalkulieren, damit Sie Ihren Urlaub entspannt genießen und sich bei Krankheit ohne Sorgen erholen können. Der Verdienst, den Sie als Lebenshelfer insgesamt erzielen, deckt diese arbeitsfreien Zeiten mit ab. Schätzen Sie also im ersten Schritt, an wie vielen Tagen Sie aufgrund von Urlaub und Krankheit voraussichtlich kein Gehalt als Lebenshelfer generieren werden.



2. Schritt: Wertschöpfung für Ihren Verdienst als Lebenshelfer berechnen

Was bedeutet „Wertschöpfung“? Die Wertschöpfung ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Zeit, die Sie insgesamt (inkl. Pausen) für Ihre Arbeit benötigen, und der Zeit, die Sie tatsächlich als Lebenshelfer beim Senioren tätig sind: Als selbstständiger Seniorenhelfer erhalten Sie eine Bezahlung für die Arbeit mit und bei Ihren Senioren. Für andere Aufgaben wie beispielsweise Fahrten zum Senior, Bürotätigkeiten etc. werden Sie hingegen nicht bezahlt. Dies gilt für alle Selbstständigen. Bei einer regulären selbstständigen Tätigkeit geht man häufig von etwa 50 % Wertschöpfung aus – das heißt, ungefähr die Hälfte der täglichen Arbeitszeit wird vergütet. Bei 50 Wochenstunden wären das also 25 bezahlte Arbeitsstunden. Ihre Wertschöpfung für Ihr Gehalt als Lebenshelfer ist deutlich höher: Sie kann bei 80 % und mehr liegen. Denn die SeniorenLebenshilfe übernimmt für Sie viele Tätigkeiten, die andere Selbstständige allein erledigen müssen. Somit haben Sie mehr Zeit für Ihre eigentliche Arbeit als Lebenshelfer für Ihre Senioren, und Ihr Gehalt fällt dementsprechend höher aus.

Mit diesen Tätigkeiten erzielen Sie Ihr Gehalt als Lebenshelfer:

  • Haushaltsarbeiten bei Ihren Senioren
  • Einkäufe, Besorgungen etc. für Ihre Senioren
  • gemeinsame Fahrten und Unternehmungen
  • Behördengänge und Postbearbeitung für die Senioren
  • Freizeitaktivitäten mit Ihren Senioren
  • etc.

Diese Tätigkeiten erledigen Sie als Lebenshelfer ohne Verdienst:

  • Fahrtzeiten zum Senior und nach Hause
  • Pausenzeiten
  • Telefonate & Kennenlerngespräche
  • Bürotätigkeiten wie z. B. Einträge ins EDV-System
  • Marketing etc.

In diesen Dingen unterstützt die SeniorenLebenshilfe Sie als Lebenshelfer:

  • laufende Werbemaßnahmen
  • Gespräche mit Neukunden
  • Kontaktpflege zu potenziellen Kunden
  • Bereitstellung von Software
  • Internetauftritt und E-Mail-Adresse
  • Nachlieferung von Werbematerial
  • etc.

Wenn Sie 50 Stunden pro Woche arbeiten und davon 40 Stunden direkt bei Ihren oder für Ihre Senioren tätig sind, dann liegt Ihre Wertschöpfung bei 80 %. Viele Lebenshelfer für Senioren erzielen so einen Verdienst, der das Gehalt von Alltagsbetreuern im Angestelltenverhältnis übersteigt. Schätzen Sie also im zweiten Schritt ein, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten und wie viele dieser Stunden bezahlte Arbeitszeit sein werden.



Mehr zum Thema Selbstständigkeit:





Schritt 3: Den richtigen Stundensatz für Ihr Gehalt als Lebenshelfer ermitteln

Als selbstständige Betreuungskraft legen Sie Ihren Stundenlohn selbst fest. Für jede beim Senior geleistete Arbeitsstunde stellen Sie dem Senior diesen Betrag in Rechnung. Multiplizieren Sie Ihren Stundensatz mit Ihren Arbeitsstunden, so erhalten Sie nun im dritten Schritt Ihren voraussichtlichen Umsatz. Vergessen Sie nicht, dabei die Urlaubs- und Krankheitstage aus Schritt 1 und Ihren Wertschöpfungs-Prozentsatz aus Schritt 2 zu berücksichtigen. Ihr Stundensatz ist abhängig von zwei Hauptfaktoren: Ihrem gewünschten Gehalt als Lebenshelfer und dem, was der Kunde – also der Senior – bereit ist zu zahlen. Wir unterstützen Sie darin, den passenden Stundensatz zu finden, damit Sie als Lebenshelfer für Senioren einen Verdienst erzielen, der Ihren Vorstellungen entspricht.



Schritt 4: Umsatz und Verdienst als Lebenshelfer unterscheiden

Sie haben nun Ihren Umsatz ermittelt. Dieser entspricht jedoch noch nicht dem, was Ihnen als „Gehalt“ als Lebenshelfer für Senioren übrig bleibt. Zunächst müssen Sie noch Ihre betrieblichen und nichtbetrieblichen Kosten abziehen.

Seit Beginn 2022 ist eine Gesetzesänderung aus dem Sommer 2021 in Kraft getreten, welches unsere Lebenshelferinnen und Lebenshelfer von der Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) befreit. Dies kann monatlich zu beachtlichen Mehreinnahmen führen.

Zu den betrieblichen Kosten, die ein selbstständiger Seniorenbetreuer von seinem Verdienst abziehen muss, gehören beispielsweise:

  • Kosten für PKW und Benzin/Diesel
  • Versicherungsbeiträge (Haftpflicht, Kfz)
  • Franchise-Gebühren
  • Kosten für Steuerberatung
  • etc.

Nichtbetriebliche Kosten, die von Ihrem Gehalt als Lebenshelfer abgehen, sind unter anderem:

  • Steuern
  • Krankenkassenbeiträge
  • Beiträge zur Rentenversicherung
  • etc.
    Einen genauen Überblick über alle Ausgaben, die Ihr Gehalt als selbstständiger Seniorenhelfer beeinflussen, finden Sie in unserer Broschüre.


Musterrechnung: Ihr persönlicher Verdienst als Lebenshelfer für Senioren

Haben Sie bereits mitgerechnet? Dann wissen Sie jetzt, wie Ihr „Gehalt“ als Lebenshelfer aussehen kann. Benötigen Sie noch mehr Informationen und genauere Zahlen? In unserer Broschüre „Eine neue berufliche Perspektive“ stellen wir Ihnen eine Beispielrechnung mit ausführlichen Erklärungen sowie ungefähre Zahlen für typische Ausgaben zur Verfügung. So können Sie Ihren Umsatz und den verbleibenden Gewinn für Ihre Tätigkeit als Lebenshelfer genau berechnen. Fordern Sie einfach die kostenlose Broschüre an.



Sie möchten sich selbstständig machen?

Sie möchten als LebenshelferIn älteren Menschen etwas zurückgeben und Ihnen helfen, bis ins hohe Alter flexibel zu bleiben und selbstbestimmt zu leben?

Broschüre anfordern

und erfahren, wie Sie Ihre Berufung zum Beruf machen können!